Handyregelungen
Das Ministerium für Schule und Bildung hat die Schulen beauftragt, ihre Regelungen zur Nutzung digitaler Medien zu überprüfen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag bestmöglich zu schützen – zum Beispiel vor Mobbing in sozialen Medien, problematischen Gewalt- oder pornografischen Inhalten, extremistischem Hass, Fake News, sexueller Belästigung, Suchtverhalten, Ablenkung im Unterricht sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten.
Gleichzeitig möchten wir unsere Schülerinnen und Schüler darin stärken, digitale Medien verantwortungsvoll, kompetent und kritisch zu nutzen. Dazu gehört auch ein respektvolles soziales Miteinander – online wie offline. Die Überprüfung unserer Nutzungsregelungen bezieht sich daher auch auf den zukünftigen Einsatz der iPads im Unterricht.
An unserer Schule hat sich zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich intensiv mit der Weiterentwicklung der schulischen Nutzungsregelungen auseinandergesetzt hat. In Abstimmung mit dem Kollegium sowie der Schulkonferenz wurden die neuen Regelungen erarbeitet, beraten und schließlich verabschiedet.
Verantwortung der Aufsicht/ Fachlehrkraft:
- Verhalten ansprechen, Handy einziehen
- Notiz: Name, Klasse, Klassenleitung (ggf. Anruf der Eltern zur Info erlauben)
- Handy zum Safe ins Sekretariat bringen (HG im Krankenzimmer/ DEP im SL-Büro)
- Safe öffnen und persönliche Daten auf Verwahrumschlag + Kontrollliste schreiben
- Info an Klassenleitung über Untis/ Mail
Verantwortung der Klassenleitung:
- Kenntnisnahme à unmittelbare Information der Eltern
- Pädagogisches Gespräch mit Schüler(in) zur Klärung der Situation (ggf. weitere Gesprächskontakte)
Verantwortung des SLD:
- Handys werden freitags um 13:30 Uhr SchülerInnen wieder ausgehändigt (Rückgabebetätigung à Kontrollliste)
- Rückgabe des Handys nach individueller Vereinbarung bei Abholung durch Erziehungsberechtigten (à Kontrollliste)
Verantwortung der bzw. Erwartungen an die Eltern:
- Erzieherisch wirksames Gespräch mit dem Kind führen im Sinne der Pädagogischen Geschlossenheit und Handy nur bei zwingendem Bedarf früher abholen
Die Fachlehrkraft entscheidet vor dem Hintergrund der Situation darüber, das Handy (sofort oder ggf. erst nach Ermahnung) dauerhaft einzuziehen.
Die intensive schulische Nutzung von Geräten im Unterricht sollte nicht dazu führen, dass das Regelbewusstsein der SchülerInnen darunter leidet. Leitet sie explizit dazu an, diese Nutzungsarten (privat/ schulisch) zu unterscheiden!
Individuelle Vereinbarungen über den Verbleib der Geräte im Unterricht (Handygaragen) sind im aktuellen Regel-Konzept eigentlich nicht vorgesehen aber auch nicht explizit untersagt.


